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  Demnach Friedrich Windel in Hollzhausen, ein Sohn des daselbst
verstorbenen Halbmeyers Friedrich Windel und dessen hinterlaße-
ne Wittib, geborene Wendt aus Stadt Oldendorf, und Char-
lotta Grone, eine Tochter des Johann Heinrich Grone zu Frie-
derichsburg im Heßischen, mit Bewilligung der beyderseitigen
Aeltern sich zu ehelichen, und diese Ehe kurz nach Ostern lau-
fenden Jahres zu vollziehen entschlossen sind.
Als haben sie sich das Ende unter dem heutigen
Data, in Gegenwart unterschriebener Zeugen ehelich verlo-
bet, und folgenden Ehe Vertrag unter sich verabredet und
beschlossen.

§ I
Gelobet der Brut Vater Johann Heinrich Grone, seiner Tochter
zu einem wahren Brautschatz und Aussteuer mitzugeben, und
zuzueignen.
1.) Vier Hundert Sechzig Tahler, ?wovon sein Guths-
besitzender Stiefsohn Friedrich August Klostermann zu Frie-
drichsburg sogleich bey der Hochzeit Zwey Hundert Tahler,
und er, der Vater, ebenfalls bey der Hochzeit, fünfzig
Tahler, von den übrigen Zwey Hundert Tahler hingegen
gleichfalls er, der Vater, terminlich zu Ostern 1801.
fünfzig Tahler, und so fort jedes folgende Jahr zu Ostern
fümfzig bis zu gänzlicher Tilgung dieses Brautschatzes
brav zu bezahlen respec schuldig ??? und seyn wolle;
sodann
2.) eine Kuh, ein Rind, einen seinem Vermögen
angemeßenen Brautwagen, drey ???Schweine, und was
etwa sonst noch nach Umständen abgegeben werden
kann, mit dem Beyfügen, daß sein Stiefsohn Kloster-
mann die Kuh und das Rind gleich bey der Hochzeit, alles
übrige aber er, der Vater, selbst, und zwar den
     
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