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noch minderjährigen Geschwister des Bräutigams
??? get so sind dieserhalb zwischen dem Bräutigam, und seiner Geschwister Vormünder Georg Steinmeyer, und Maurer Friedrich Fehrmann in Holzh., wie auch der gemeinschaftlichen Mutter nachfolgende ver- bindliche Verabredungen getroffen: 1. Êrhält ein jedes Kind an baarem Gelde Zwey Hundert Fünfzig Thaler, wovon eines jeden Kindes dereinstigen Verheyrathung sofort Hundert Fünfzig Thaler, und dann???fallweise jährlich Fünfzig Thaler abgeführt werden, bis jedes Kind seinen Theil bekommen hat. 2.) Verspricht Bräutigam, einem jeden seiner vier Geschwister eine Kuh, ein Rind, ein fettes und ein mageres Schwein, einer jeden seiner beyden Schwestern überdieß auch noch ein Malter Roggen, und eine Seite Speck aus zu ???hren. In ?Ansehnung der Zeit, wann diese Stücke abgeführt werden sollen, ist aber verabredet, daß Bräutigam einem jeden Kinde folglich bey dessen Ver- heyrathung die Kuh und das fette Schwein, einer jeden Tochter überdieß aber noch das Malter Roggen und die Seite Speck; das Rind und das magere Schwein hingegen nachfalsweise in den folgenden Jahren ab- geben solle und wolen. Ob nun gleich 3. diejenigen Stücke, welche ein Leibzüchter bebaut lang besitzt und benutzt, nach des Leibzüchters Tode in der Regel an das Hauptguth zurückfalle: |
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