noch minderjährigen Geschwister des Bräutigams ???
get so sind dieserhalb zwischen dem Bräutigam,
und seiner Geschwister Vormünder Georg Steinmeyer,
und Maurer Friedrich Fehrmann in Holzh., wie auch
der gemeinschaftlichen Mutter nachfolgende ver-
bindliche Verabredungen getroffen:
1. Êrhält ein jedes Kind an baarem Gelde Zwey
Hundert Fünfzig Thaler, wovon eines jeden
Kindes dereinstigen Verheyrathung sofort Hundert
Fünfzig Thaler, und dann???fallweise jährlich
Fünfzig Thaler abgeführt werden, bis jedes Kind
seinen Theil bekommen hat.
2.) Verspricht Bräutigam, einem jeden seiner vier
Geschwister eine Kuh, ein Rind, ein fettes und
ein mageres Schwein, einer jeden seiner beyden
Schwestern überdieß auch noch ein Malter Roggen,
und eine Seite Speck aus zu ???hren.
In ?Ansehnung der Zeit, wann diese Stücke
abgeführt werden sollen, ist aber verabredet, daß
Bräutigam einem jeden Kinde folglich bey dessen Ver-
heyrathung die Kuh und das fette Schwein, einer jeden
Tochter überdieß aber noch das Malter Roggen und
die Seite Speck; das Rind und das magere Schwein
hingegen nachfalsweise in den folgenden Jahren ab-
geben solle und wolen.
Ob nun gleich
3. diejenigen Stücke, welche ein Leibzüchter bebaut
lang besitzt und benutzt, nach des Leibzüchters
Tode in der Regel an das Hauptguth zurückfalle:
     
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