und weshalb mit demselben Proeß gefühtz wird, den
Windelschen Erben zuerkannt: so sollen diese 400 ???
auf Zinsen nur gethan werden, und bezieht des
Bräutigams Mutter diese Zinsen, so lange sie lebet.
18.) Ist es der Wahl des Bräutigams Mutter allein
überlassen, ob sie statt selbsteigener Benutzung
der 5 1/2 Morgen Leibzuchts Landes von dem
künftigen Meyer lieber ausgedroschene und ???
Früchte nehmen will.
In diesem Fall versprich der Bräutigam, ihr
zu Martini jeden Jahrs auf einmal zu geben:
a.) drey Malter guten Roggen,
b.) Zwey Malter Gerste,
c.) Ein Malter Bohnen,
d.) Einen Himpden Weitzen, ??? ??? ???
e.) Einen Himpden Saamen, wann er Saamen
???dtet
f.) Einen Himpden Leinsaamen, ???maßen auf seinem,
des Meyers, Lande frey zu saeen, und
g.) ihr Mist von ihm unentgeldlich aus zu ß??,
welche ?sie doch die Zahl von einer Kuh, einem Rind und zwey Schafen mist ???
?Ueberschuß verspricht der Bräutigam, seiner Mutter
gleich bey seiner Hochzeit für die Zeit vom 1ten May
bis Jacobi ?l.J. unentgeldlich zu vorabfolgen:
a) Sieben Himpden Roggen,
b) drey Himpden Gerste,
c) einen halben Himpden Weitzen, und
d) ??? Matze Linsen, wogegen sie die itzt bereits aus-
gesaamte zwey Morgen Roggen in der Langen Wand selbst ärndtet.
Was endlich
§ V.
die Kindtheile, und deren Bestimmung für die
     
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