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Brautwagen nebst zwey ???Schweinen sogleich bey der Verheyrathung, das dritte, ???Schwein aber ein Jahr hernach an das junge Ehepaar abgeben solle und wolle, welche Verschreibung dann Verlobte mit gebührendem Danke unwiderruflich annehmen. Was nun § II das Gegen Vermächtnis des Bräutigams anbetrifft: so übernimmt Bräutigam am Tage der Hochzeit das von seinem Vater herrührende Halbmeyer Guth mit den dabey befindlichen Gebäuden und sonstigen Zubehöri- gen auf allen Pfandstücken ?ander ??nahmen, und will solches als ein Gegen Vermächt- niß in diese Ehe seiner Lieben Braut ein - und zu bringen, welche daselbe gleichfalls mit Dank und unwiderruflich aczeptiret. Sodann soll § III der Letztlebende der einzige Erbe von dem ge- samten Nachlasse des zuerst verstorbenen Ehegatten seyn, falls aus dieser Ehe keine Kinder erzeugt wurden, noch vorhanden seyn sollten. Dagegen $ IV be??? des itzigen Bräutigams Mutter, nachdem sie bey dessen Verheyrathung demselben das väter- liche Guth abgetreten hat, das zum Windelschen Guthe gehörige Leibzuchtshaus, und erhält als Leib- züchterin, in unserem ???tracht Sie einen ansehn- lichen Brautschatz ihrem verstorbenen Mann zugebracht |
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