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Kund und zu wißen seye hierdurch. Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Johann Christian Seebohms, auf Andringen deßen Gläubigern, großer Schulden halber der Concurs- proceß von Fürstl. OberAmte dahier erkandt, und darüber ein inventarium verfertigt, auch zur respec auction und Subkastation der mo- und immobilien auf den 23ten vo- rigen Monats und folgende Tage terminus in das Seebohmsche Haus auf der Neustadt hieselbst anberaumt, auch solches in hie- sige Grafschaft, so wie in denen Aemtern Aertzen, Grohnde, Polle, Ottenstein und Schwa- lenberg, und in denen Städten Hameln und Lüde durch öffentliche proclamata bekandt gemacht worden, und zu solchem Ende viele Aus- und Einländer erschienen so wurde der Seebohmsche Hudekamp nahe jenseit der Emmer-Brücke, neben dem Gösling - modo Friedrich Steinmeyeri- schen großen Hudekampe und anderer- seits am alten Saalewege belegen und zwar bestehend in ohngefehr 3/4 Morgen oder auf ein Rind haltender Weide, welche laut der vom Secretar: |
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