sechzig Thaler in obgemeldeten Sorten
und Währung respec erb- und eigenthümlich
verkauft, zugeschlagen, und adjudicirt,
auch sofort brevi manu zum Besitz
und Eigenthum eingeräumt.
Zu Urkund, und zur Festhaltung
alles deßen, auch zur Sicherheit des
Käufers wird mithin dieser öffentliche
Kauf und Verkauf , auch Pfand Rechts-cession nach einem gantzen
Inbegrif von Ober Amts wegen nochmals
genehmigt, und bestätiget, auch darüber
demselben dieser Brief, nebst denen
vorhandenen älteren Urkunden, in
gewöhnlicher Form und Unterschrift
aus - und zugefertiget. Pyrmont
den 2ten October 1788

Fürstl. Waldeck. Ober Amt das:

T.L. Klapp
      
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