sechzig Thaler in
obgemeldeten Sorten und Währung respec erb- und eigenthümlich verkauft, zugeschlagen, und adjudicirt, auch sofort brevi manu zum Besitz und Eigenthum eingeräumt. Zu Urkund, und zur Festhaltung alles deßen, auch zur Sicherheit des Käufers wird mithin dieser öffentliche Kauf und Verkauf , auch Pfand Rechts-cession nach einem gantzen Inbegrif von Ober Amts wegen nochmals genehmigt, und bestätiget, auch darüber demselben dieser Brief, nebst denen vorhandenen älteren Urkunden, in gewöhnlicher Form und Unterschrift aus - und zugefertiget. Pyrmont den 2ten October 1788 Fürstl. Waldeck. Ober Amt das: T.L. Klapp |
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