In Folge Superrevision ist p. Schaper durch Verfügung des Königl. Gen= 
Kommandos II A.-Corps vom 28/9. 72 als dauernd Ganzinvalide und 
dauernd teilweise erwerbsunfähig anerkannt und mit der Pension 
IV. Klasse von 3 m[Mark] und Verwundungszulage 2 m[Mark]. - zus. 5 m[Mark] monatlich 
- aus der Steuerkasse zu Pyrmont vom 1. November 1872 ab für 
immer weiter zahlbar, nebst dem Civilversorgungsschein, 
abgefunden.
(Siegel) Unterschrift 
Oberstlieutenant und Bezirks= 
Kommandeur. -
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