In Folge Superrevision ist p. Schaper durch Verfügung des Königl. Gen=
Kommandos II A.-Corps vom 28/9. 72 als dauernd Ganzinvalide und
dauernd teilweise erwerbsunfähig anerkannt und mit der Pension
IV. Klasse von 3 m[Mark] und Verwundungszulage 2 m[Mark]. - zus. 5 m[Mark] monatlich
- aus der Steuerkasse zu Pyrmont vom 1. November 1872 ab für
immer weiter zahlbar, nebst dem Civilversorgungsschein,
abgefunden.
(Siegel) Unterschrift
Oberstlieutenant und Bezirks=
Kommandeur. -
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